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Das Areal Schwand muss umgezont werden, damit eine neue Nutzung dem Zonenplan entspricht. Vorgesehen ist eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Das Verfahren wird frühestens im Februar 2007 abgeschlossen sein.
Das Areal Schwand muss umgezont werden, damit eine neue Nutzung dem Zonenplan entspricht. Bisher war die Anlage als Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ausgeschieden; mit dem klar umschriebenen Zweck einer Landwirtschaftsschule, die durch die öffentliche Hand betrieben wird. Obwohl das Projekt Bio Schwand ebenfalls öffentliche und gemeinnützige Aufgaben übernehmen will, ist es rechtlich gesehen eindeutig als privat einzustufen und verfolgt eine breitere Palette von Nutzungen als in der bestehenden ZöN vorgesehen war. Zu seiner Realisierung ist deshalb eine Anpassung des Zonenplans unumgänglich.
Zone mit Planungspflicht ZPP
Die Gemeinde Münsingen will nun – in Absprache mit dem Kanton Bern und dem Projektteam Bio Schwand – das Areal in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) umwandeln. Die Umschreibung der vorgesehenen ZPP ermöglicht eine künftige Nutzung der Anlage durch Projekte in den Bereichen Landwirtschaft und der Landwirtschaft zugeordnetes Gewerbe, Gastgewerbe, Heim, Verwaltung, Bildung sowie institutionsbezogenes Wohnen. Neubauten, wie sie beispielsweise für die gescheiterte Privatuni nötig gewesen wären, sind in dieser Zone nur unter besonders strengen Auflagen möglich. Die Gemeinde wahrt sich dadurch eine gewisse Kontrolle und kann dafür sorgen, dass das kulturhistorisch bedeutsame Ensemble Schwand nicht sein Gesicht verliert.
Der Verein Bio Schwand nimmt mit einer Eingabe am öffentlichen Mitwirkungsverfahren teil. Dabei wünschte er die Berücksichtigung einiger Präzisierungen in der Ausformulierung der Nutzungsmöglichkeiten der ZPP, welche die Umsetzung der Bio Schwand Idee vereinfachen würden.
Ab Februar 2007 frühestens rechtskräftig
Die Eingabefrist für die öffentliche Mitwirkung war am 13. Februar. Im Herbst dieses Jahres ist die Planungsauflage vorgesehen, Ende Jahr könnte das Münsinger Gemeindeparlament über die Umzonung befinden. Sein Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum. Frühestens im Februar 2007 kann die Umzonung rechtskräftig werden. Erst nach Abschluss des Umzonungsverfahrens kann der Verein Bio Schwand definitive Verträge mit dem Kanton abschliessen.
Zonenplanänderung Schwand auf www.muensingen.ch
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