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Das Projekt Bio Schwand
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Regierungsrat des Kantons BernDie Verhandlungen zwischen Bio Schwand, der CoOpera Sammelstiftung PUK und dem Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) des Kantons Bern brachte die Bio Schwand-Idee mehr und mehr auf den Boden. Sie mündeten in einem Rahmenvertrag, der am 18. Oktober 2006 von der Berner Kantonsregierung gutgeheissen wurde. 

Ende September haben Kanton, CoOpera Sammelstiftung PUK und Bio Schwand einen Rahmenvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag verpflichtet die drei Pareteien auf die im letzten Jahr ausgehandelten Eckwerte und das weitere Vorgehen. Im Rahmenvertrag sind folgende Elemente enthalten:

  • Vorvertrag zum Baurechtsvertrag
  • Mietverträge
  • Regelung für Pachtbetrieb
  • Regelung für Übergangsfrist
  • Gründung der Bio Schwand AG

Diesem Rahmenvertrag hat der Regierungsrat am 18. Oktober 2006 zugestimmt, womit der Vertrag gültig wird. Damit hat das Projekt eine wichtige politische Hürde geschafft.

Vorvertrag zum Baurechtsvertrag


Die CoOpera Sammelstiftung PUK ist eine Vorsorgestiftung, die nach Kriterien der Nachhaltigkeit investiert, die Zielsetzungen von Bio Schwand unterstützt und am Gelingen des Projekts interessiert ist. Sie hat sich auch in schon für andere Projekte im Bereich Biolandbau engagiert und tritt bei Bio Schwand als Investorin auf. Sie verpflichtet sich mit dem Rahmenvertrag, die nichtlandwirtschaftlichen Gebäude der Schwand im Baurecht zu übernehmen. Das heisst, die Coopera Sammelstiftung PUK wird die Gebäude kaufen, das Land, auf dem sie stehen, bleibt im Eigentum des Kantons. Im Rahmenvertrag sind die Modalitäten dieser Baurechtübernahme geregelt: Baurechtspreis, Baurechtszins, Baurechtsdauer und Übernahmezeitpunkt. Inhaltlich haben die Parteien dazu Stillschweigen vereinbart.

Das Baurecht kann erst verurkundet werden, wenn die Gemeinde Münsingen den Zonenplan geändert hat. Die heutige Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) wird in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) übergeführt. Dieser Prozess ist zurzeit im Gang. Der Entscheid des Parlaments wird für Frühling 2007 erwartet, der neue Zonenplan dürfte im Sommer 2007 in Kraft treten. Der Baurechtsbeginn ist auf vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Zonenplans terminiert.

Mietverträge

In einigen Gebäuden der Anlage haben kantonale Ämter ihre Arbeitsplätze. Diese Räume werden in den nächsten Jahren vom Kanton weitergenutzt, was Bio Schwand in der Aufbauphase sehr entgegenkommt. Sobald die Übernahme im Baurecht erfolgt ist, wird der Kanton die Büros von Bio Schwand bzw. CoOpera mieten. Im Rahmenvertrag sind die Bedingungen für diese Miete enthalten. 

Regelung für Pachtvertrag

Bio Schwand will den Weg der Lebensmittel vom Feld bis auf den Teller aufzeigen. Damit hat der Landwirtschaftsbetrieb, der zur Schwand gehört, zentrale Bedeutung für das Projekt. Früher gehörte der Hof zur Landwirtschaftsschule, seit sechs Jahren wird er durch eine Pächtergemeinschaft bewirtschaftet, die aus drei Familien besteht. Bio Schwand konnte die Gemeinschaft als Teilprojekt gewinnen, tritt also in eine enge Zusammenarbeit mit der bisherigen Pächterschaft.

Die Pächter werden den Hof weiterhin selbständig und auf eigene Rechnung bewirtschaften und stellen ihn auf Neujahr 2008 auf Biolandbau um. Bio Schwand wird den Hof ab 2007 vom Kanton in Pacht übernehmen und ihn an die Pächtergemeinschaft in Unterpacht weitergeben. Die Eckwerte für die entsprechenden Verträge sind im Rahmenvertrag geregelt, Bio Schwand und die Pächtergemeinschaft haben dazu eine Absichtserklärung unterzeichnet. 

Regelung für Übergangsfrist

Damit der Aufbau des Projekts nicht bis zum Baurechtsbeginn warten muss und die jetzt leer stehenden Räume möglichst schnell wieder genutzt werden können, haben die Parteien im Rahmenvertrag eine Zwischennutzung für die Übergangsfrist vereinbart. Diese betrifft alle Räume, die zurzeit weder vom Kanton noch von Drittnutzern belegt sind. Bio Schwand kann ab November dieses Jahres über diese leer stehenden Räume verfügen.

Die Drittmieter, die teilweise schon seit längerer Zeit an der Schwand eingemietet sind, bleiben während dieser Übergangsfrist MieterInnen beim Kanton. Mit Beginn des Baurechts wird Bio Schwand diese Mietverträge übernehmen.  

Gründung der Bio Schwand AG

Die Verhandlungen zwischen Bio Schwand und dem Amt für Gebäude und Grundstücke (AGG) des Kantons Bern führte der Verein Bio Schwand. Um die Aufgaben der Trägerschaft wahrzunehmen, ist eine Aktiengesellschaft die geeignetere Rechtsform als ein Verein. Bio Schwand verpflichtete sich im Rahmenvertrag, eine AG zu gründen, was unterdessen geschehen ist. Die Publikation der AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt erfolgte am gleichen Tag, wie die Berner Regierung ihren Beschluss fasste, nämlich am 18. Oktober 2006.

Verein Bio Schwand

Der Verein Bio Schwand bleibt bestehen und hat den Zweckartikel leicht angepasst. Er soll für die Abstützung von Bio Schwand in der Region und in der Biobewegung sorgen und Förderfunktionen übernehmen. Interessierte Privatpersonen und Organisationen sind eingeladen, Mitglied zu werden. Zurzeit zählt der Verein rund 50 Mitglieder.

Medienmitteilung des Kantons Bern zum Regierungsratsbeschluss