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| Dokumentation zum Regierungsratsentscheid vom 23.4.08
Zu den Argumenten in der Medienmitteilung
Haben CoOpera / Bio Schwand das Angebot des Regierungsrats akzeptiert oder nicht?
Am 12. März antworteten die Käuferin CoOpera Sammelstiftung PUK (Käuferin der Liegenschaften) in Absprache mit der Bio Schwand AG dem Regierungsrat zusammenfassend: «Im Rahmen der oben präzisierten Zahlungsmodalitäten akzeptieren wir den im Gegenangebot offerierten Preis.» Das heisst: CoOpera / Bio Schwand akzeptierten das Angebot des Regierungsrats vom 11. Januar 2008. Über den Preis wurde (auch unter Beizug von Schätz-Experten) hart verhandelt. Dieser lag schliesslich auf der Linie der Antwort von Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer auf die Frage Bernhard im Grossen Rat. Frau Egger stellte klar: Es gibt keinen Preisnachlass. Das Entgegenkommen bestand im Wesentlichen darin, dass alle Gebäude (auch sogenannter Überhang) zu landwirtschaftlichen Werten geschätzt wurden – vorausgesetzt, sie werden effektiv landwirtschaftlich genutzt.
Die CoOpera Sammelstiftung PUK (Käuferin) hat also das Angebot akzeptiert und einen Vorschlag zu den Zahlungsbedingungen gemacht – namentlich um Zeit zu erhalten, das notwendige «Gratiskapital» zu beschaffen. Dieser Stehbetrag (bzw. der dem Kanton zugemutete Zinsverzicht) hätte ca. 2% (!) des gesamthaft zur Diskussion stehenden Preises für den Schwand-Komplex ausgemacht.
Der Kanton war seit 12.März 2008 in Kenntnis der Position der CoOpera Sammelstiftung PUK. Er sah bis am 23. April keinen Anlass, der CoOpera eine Rückmeldung zukommen zu lassen, z.B. die Käuferin nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass mit dem Insistieren auf diesem Stehbetrag die Kaufverhandlungen als gescheitert anzusehen wären.
Fehlende Unterstützung durch Bio Organisationen?
Hier ist ausschliesslich die fehlende Unterstützung des Bauernverbands Bärner Bio Bure gemeint (die Bio Suisse koppelte ihre eigene Stellungnahme an diejenige der Bärner Bio Bure).
Die Bärner Bio Bure stellten die folgenden Forderungen: 1. Offenlegung der Eigentumsverhältnisse der Bio Schwand AG 2. Delegationsmöglichkeit von Mitgliedern in den Verwaltungsrat der Bio Schwand AG durch die Bärner Bio Bure, Bio Suisse, Gemeinde Münsingen u.a. 3. Verschiebung der Pächterwahl und Pachtübernahme um ein Jahr.
Punkt 1 wurde erfüllt. Punkt 2 wurde insofern erfüllt, als sich Bio Schwand bereit erklärte, die gewünschten VR-Sitze zu schaffen und Wahlvorschläge entgegenzunehmen. Abgelehnt wurde (nur schon aus obligationenrechtlichen Gründen), dass Aussenstehende diese VR-Mitglieder delegieren / bestimmen könnten.
Punkt 3 musste aus Gründen abgelehnt werden, die nichts mit Bio Schwand zu tun haben (Ende Pachtdauer, Pläne der jetzigen Pächtergemeinschaft, Vereinbarung zur Inventarübernahme). Für Bio Schwand hätte diese Verschiebung ausserdem eine Verlängerung der ohnehin immer schwieriger werdenden Warterei bedeutet.
Dass die Fehlende Unterstützung durch den regionalen Biobauernverband nicht gleichbedeutend ist mit fehlender Vernetzung, ist unschwer nachzuweisen und wurde von Bio Schwand mehrfach belegt.
Wird der Regierungsrat vertragsbrüchig?
Der Kanton Bern hat am 11. Dezember 2006 ebenso wie CoOpera und Bio Schwand folgenden Passus im Nachtrag zum Rahmenvertrag unterschrieben:
«Der Kanton Bern verpflichtet sich, das landwirtschaftliche Gewerbe Schwand nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit der PG (jetzige Pächtergemeinschaft) an die Bio Schwand AG oder an einen von dieser bezeichneten Bio-Pächter oder an eine von dieser bezeichneten Bio-Pächtergemeinschaft zu verpachten.»
Wenn der Regierungsrat «einen neuen Pächter für den Landwirtschaftsbetrieb» sucht, dann verletzt er den (nicht gekündigten!) Rahmenvertrag.
Der Begriff «Pacht» greift überdies zu kurz und weckt falsche Vorstellung: Ursprünglich hatte der Kanton unterschrieben, dass er den Landwirtschaftsbetrieb an die Bio Schwand AG verpachten will. Später hat er einen Systemwechsel vollzogen und festgestellt, dass der Kanton grundsätzlich landwirtschaftliche Gebäude grundsätzlich nur im Baurecht verkaufe. Der Kanton muss demzufolge einen Käufer / Pächter suchen.
Der Kanton überträgt an Bio Schwand Aufgaben – lässt er Bio Schwand nun im Regen stehen?
Der gegenwärtige Pachtvertrag läuft bis am 30. April 2009. Im erwähnten Nachtrag zum Rahmenvertrag wird einerseits der Kanton verpflichtet, «mit der Pächtergemeinschaft über eine vorzeitige Beendigung des bestehenden Pachtvertrags zu verhandeln». Andererseits wurde die Bio Schwand AG verpflichtet, mit der jetzigen Pächtergemeinschaft Verhandlungen zur Übernahme des Betriebsinventars zu führen.
Dies hat Bio Schwand getan. Das Resultat ist ein am 21. Dezember 2007 mit der jetzigen Pächtergemeinschaft unterschriebener «Vertrag zur Betriebs- und Inventarübernahme». Zwangsläufige Folge ist, dass die Bio Schwand AG am 1. Januar 2009 auf jeden Fall Eigentümer des gesamten Inventars des Landwirtschaftsbetriebs Schwand sein wird (Wert 500'000 – 600'000 CHF). Die Bio Schwand AG ist dieses Risiko auf der Grundlage der oben zitierten Verpflichtung des Kantons eingegangen: «an die Bio Schwand AG … zu verpachten.»
In der Medienmitteilung steht, Bio Schwand nutzte «unentgeltlich einen Teil der leerstehenden Gebäude auf dem nicht-landwirtschaftlichen Teil des Areals».
Dies ist eine der Aussagen, die mindestens so falsch wie richtig sind: Bio Schwand zahlt einen Betrag in der Grössenordnung von 80'000 CHF / Jahr. Weil diese Kosten den Namen «Nebenkosten» tragen, darf man schreiben «unentgeltlich». Andererseits hat die Bio Schwand AG dem Kanton im Januar 2008 für die Benützung der Räume 118'160 Franken überwiesen!
Als Bio Schwand im Oktober 2006 vereinbarte, im November einige Tausend Quadratmeter Fläche (leere, unmöblierte Räume, für die «nur» diese 80'000 zu zahlen waren) zu übernehmen, war völlig offen, ob und wann Nutzer für Flächen gefunden werden könnten. Über die ganze Zeit gesehen dürfte Bio Schwand den vom Kanton geforderten Betrag etwa erwirtschaftet haben. Die Amortisation der notwendigen Einrichtungen (von Geschirr über Betten bis EDV-Raum) wird voraussichtlich zu Lasten Bio Schwand gehen.

Oktober 2005: Bio Schwand reicht Offerte zum Erwerb des Areals Schwand ein. Im Januar 2006 beginnen Verhandlungen welche im September in einem Rahmenvertrag zwischen Kanton, CoOpera Sammelstiftung PUK und Bio Schwand münden.
September 2006: Ursprüngliches, vom Kanton vorgeschlagenes Konzept für den Landwirtschaftsbetrieb Schwand war Pacht. Dieses Konzept unterschrieben Kanton / CoOpera und Bio Schwand in einem Rahmenvertrag, in welchem der Kauf der 13 nicht-landwirtschaftlichen Gebäude geregelt wurde. Für Bio Schwand wäre das Pacht-Konzept auch heute noch eine gute Variante.
Dezember 2006: Der Kanton nahm einen Systemwechsel vor. Im wiederum von allen Parteien unterschriebenen Nachtrag zum Rahmenvertrag wurde Kauf der Gebäude im Baurecht vereinbart. Ein Preis wurde weder diskutiert noch festgelegt.
April 2007: Der Kanton machte eine Offerte zum Baurechts-Kaufpreis, die um ein x-faches über dem kapitalisierten Pachtzins (bzw. Ertragswert) lag und nicht tragbar gewesen wäre, ohne den Landwirtschaftsbetrieb mit massiven Quersubventionen aus dem nicht-landwirtschaftlichen Teil von Bio Schwand zu versorgen. So hoch war der Betrag u.a., weil der Kanton bei verschiedenen Gebäuden von einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung ausging. Für Bio Schwand war diese Offerte inakzeptabel.
November 2007: Nach verschiedenen Verhandlungsrunden appellierte der Verein Bio Schwand an den Regierungsrat, im Hinblick auf die Funktionen im öffentlichen Interesse des Bio Schwand-Projekts vom ursprünglich gewünschten Maximal-Verkehrswert abzurücken.
Januar 2008: Auf eine entsprechende Frage im Parlament antwortete Regierungsrätin Egger-Jenzer, dass Bio Schwand auf den vom kantonalen Schätzer ermittelten Preis kein Nachlass gewährt werde. Entsprechend fiel die Offerte des Regierungsrats vom 11. Januar 2008 aus.
März 2008: Bio Schwand und CoOpera mussten über die Bücher gehen und unverzinsliches Kapital suchen. Sie kamen zum Schluss, dass der weit über dem Ertragswert angesetzte Baurechtspreis mit dem zugesagten Kapital im Rahmen des gesamten Bio Schwand-Projektes tragbar ist. Sie teilten dieses Eintreten dem Regierungsrat am 12.März 2008 mit.
April 2008: Nach entsprechenden Anfragen teilte der Regierungsrat Bio Schwand und CoOpera am 9. April 2008 mit: «Für die Prüfung Ihres Gegenangebotes benötigen wir etwas Zeit. Wir werden Sie gegen Ende April … informieren.» (Um ein Gegenangebot hatte es sich allerdings nicht gehandelt.) Am 23. April 2008 teilt der Regierungsrat am Mittag CoOpera / Bio Schwand und am Nachmittag der Öffentlichkeit mit, dass er die Verhandlungen abbricht.
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